Sprachkenntnisse im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

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Sprachkenntnisse im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

Während die Angabe von Sprachkenntnissen in einer Bewerbung früher eher einen Pluspunkt als eine Pflicht darstellte, setzen viele Arbeitgeber heute voraus, dass Bewerber auch andere Sprachen sprechen können. In bestimmten Jobs sind Fremdsprachenkenntnisse sogar eine Voraussetzung. Für Bewerber geht es darum, ihre Sprachkenntnisse im Lebenslauf richtig darzustellen. Wir verraten Ihnen, was dabei wichtig ist – und welche Fehler nachteilig sein können.

Inhaltsübersicht:

Welche Sprachkenntnisse gehören in den Lebenslauf?

Gehören alle Sprachkenntnisse in den Lebenslauf? Nicht unbedingt. Wer vor Jahren mal einen kurzen Kurs in Schwedisch gemacht, sich aber seither nicht mehr mit der Sprache befasst hat, lässt das etwa lieber weg. Angegeben werden sollte in den meisten Fällen nur, was man auch zumindest grundlegend kann. Eine einfache Unterhaltung zu führen sollte möglich sein – sonst ist die Angabe der entsprechenden Sprache im Lebenslauf irreführend.

Wichtig ist auch die Frage, was für den Job relevant ist. Ist die Stelle etwa mit gelegentlichem Austausch mit italienischen Geschäftspartnern verbunden, ist es sinnvoll, die eigenen Grundkenntnisse in Italienisch in der Bewerbung zu nennen. Ist hingegen unwahrscheinlich, dass die Italienischkenntnisse im Berufsalltag jemals benötigt werden, können sie weggelassen werden. Sie stellen keine zusätzliche Qualifikation für den Arbeitgeber dar.

Sonderfälle sind tote Sprachen wie Latein oder Altgriechisch. Diese werden nur dann angegeben, wenn es für den Job bedeutend ist. In den meisten Fällen ist das jedoch nicht der Fall. Wie alles, was für einen möglichen Arbeitgeber nicht von Interesse ist, sollten sie dann auch keinen Eingang in den Lebenslauf finden.

Der richtige Ort, um Sprachkenntnisse anzugeben

Wohin gehören Sprachkenntnisse im Lebenslauf? Entweder, Bewerber bringen sie in einer eigenen Rubrik unter. Diese sollte dann aussagekräftig betitelt werden, etwa schlicht „Sprachkenntnisse“. Oder aber, sie werden in die Rubrik „Weitere Fähigkeiten und Kenntnisse“ einsortiert. Auch hier kann eine weitere Untergliederung vorgenommen werden.

Die richtige Vorgehensweise hängt in erster Linie davon ab, wie umfangreich die Sprachkenntnisse sind und wie wichtig sie für den angestrebten Job sind. Je essenzieller sie sind, desto eher macht eine eigene Rubrik Sinn.

Tipps zur Angabe von Sprachkenntnissen im Lebenslauf

Auch die Frage, wie Sprachkenntnisse am besten angegeben werden, beschäftigt viele Bewerber. Zu Recht, denn die Angabe sollte aussagekräftig und möglichst eindeutig sein. Lediglich die Sprache zu nennen, ohne die eigenen Kenntnisse einzustufen, ist deshalb nicht zielführend. Ob der Bewerber Russisch fließend spricht oder er nur Grundkenntnisse hat, würde daraus nicht hervorgehen.

Die Sprachkenntnisse müssen eingestuft werden. Üblich, aber etwas veraltet, ist diese Abstufung: Grundkenntnisse, gut, sehr gut, verhandlungssicher. Moderner ist eine Einstufung wie diese: Grundkenntnisse, erweiterte Grundkenntnisse, konversationssicher, fließend, verhandlungssicher (gegebenenfalls ergänzt um die Angabe „in Wort und Schrift“).

Die eigenen Kenntnisse treffend einzustufen, fällt vielen Bewerbern schwer. Die folgenden Erklärungen helfen dabei:

  • Grundkenntnisse: sie stellen die Basis dar. Der Bewerber kann sich einfach verständigen, aber keine komplexen Unterhaltungen führen. Auch das Textverständnis ist ausbaufähig.
  • Erweiterte Grundkenntnisse: Eine einfache Verständigung ist möglich. Alltagsgespräche können geführt und verstanden werden. Es fehlen jedoch Vokabeln und Grammatikverständnis.
  • Konversationssicher (oder gut): Es ist möglich, ein Gespräch zu führen. Möglicherweise bestehen Schwächen beim Schreiben.
  • Fließend (oder sehr gut): Der Bewerber kann Gespräche zu den meisten Themen führen, und das auch im Detail – und zwar, wie der Begriff schon sagt, fließend.
  • Verhandlungssicher: Auch spezifische, komplexe Themen können problemlos besprochen werden. Der Bewerber kann sich ausgezeichnet ausdrücken, hat ein umfangreiches Sprachverständnis und schreibt die Sprache ohne Probleme.
  • Muttersprache: Diese Einstufung ist Muttersprachlern vorbehalten. Wer annähernd muttersprachliche Kenntnisse hat, wählt die Einstufung „verhandlungssicher“.

Einstufung anhand des Europäischen Referenzrahmens

Ebenfalls zur Einstufung der eigenen Sprachkenntnisse geeignet ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen. Er reicht vom (einfachsten) Niveau A1 bis zum (besten) Niveau C2. Es kann sinnvoll sein, das Niveau mit wenigen Worten zu erläutern, denn nicht jeder Personaler ist damit im Detail vertraut.

Es gibt drei Kompetenzniveaus mit jeweils zwei Abstufungen (A1, A2, B1, B2, C1, C2). Das Kompetenzniveau A bezeichnet einen elementaren Gebrauch der Sprache und damit Grundkenntnisse. Anfänger stufen sich zwischen A1 und A2 ein.

Das Kompetenzniveau B meint einen selbständigen Gebrauch der Sprache auf einem fortgeschrittenen Niveau. Es ist möglich, normale Unterhaltungen zu führen – auch spontan. Auch komplexere Texte werden verstanden.

Das Kompetenzniveau C setzt einen kompetenten Gebrauch der Sprache voraus. Das Textverständnis ist umfassend. Dem Bewerber gelingt es mühelos, sich auch in komplexen Themen zu verständigen. Das Niveau C2 meint annähernd muttersprachliche Kenntnisse.

Eignen sich Balken und Symbole zur Einordnung der Sprachkenntnisse?

Viele Bewerber nutzen moderne Designs für ihren Lebenslauf. Ein Bestandteil können Balken und Symbole sein. Damit soll der Lebenslauf optisch aufgelockert werden. Ob es sinnvoll ist, Sprachkenntnisse in Form von Balken anzugeben, hängt von der Einschätzung des Bewerbers ab. Nicht jeder Personaler kann mit der etwas willkürlich wirkenden Einstufung etwas anfangen.

Besser ist es, die eigene Einstufung kurz zu erläutern. Der Bewerber kann etwa ergänzen, wie er die Sprache einsetzt – zum Beispiel in Meetings, bei Telefonaten oder E-Mails, während eines Praktikums oder Jobs im Ausland oder bei einem Austausch. Das hilft dem Empfänger der Bewerbung, die Sprachkenntnisse besser einzuschätzen.

Muster-Formulierungen für die Angabe von Sprachkenntnissen im Lebenslauf

So könnten die Sprachkenntnisse im Lebenslauf angegeben werden:

Sprachkenntnisse :
Englisch: verhandlungssicher (in Wort und Schrift): Regelmäßiger Schriftverkehr, Meetings, Textrecherche auf Englisch

Spanisch: erweiterte Grundkenntnisse: gutes Sprachverständnis, einfache Unterhaltungen sind ohne Probleme möglich“

Oder so:

Sprachkenntnisse :
Englisch: C2-Niveau (Europäischer Referenzrahmen), annähernd muttersprachliches Niveau und sehr häufiger Gebrauch im beruflichen Alltag, etwa bei Geschäftsreisen, Absprachen und Präsentationen

Arabisch: B1-Niveau (Europäischer Referenzrahmen), einfache Unterhaltungen sind möglich, erweitertes Textverständnis

Französisch: B2-Niveau (Europäischer Referenzrahmen), auch komplexere Unterhaltungen sind kein Problem, erweitertes Textverständnis, häufige Anwendung durch private Kontakte und im Urlaub“

Wenn bestimmte Sprachkenntnisse bei einer Bewerbung sehr wichtig erscheinen, sollten sie, falls möglich, durch Zertifikate oder andere Nachweise im Anhang belegt werden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber diese Kenntnisse als Voraussetzung vorgibt. Sehr anerkannt sind etwa der TOEFL-Test oder das Cambridge Certificate bei Englischkenntnissen.

Mögliche Fehler bei der Angabe von Sprachkenntnissen

Sprachkenntnisse im Lebenslauf nützen dem Bewerber nur etwas, wenn er diese optimal darstellt. Es bringt keinen Mehrwert oder fällt sogar negativ auf, wenn die Einstufung der Sprachkenntnisse fehlt. Der Personaler weiß dann nicht, auf welchem Niveau der Kandidat die Sprache beherrscht.

Es ist ebenso ein Fehler, die eigenen Kenntnisse zu gut einzustufen – besonders, wenn die Sprache für den Berufsalltag wichtig ist. Wer sich etwa „verhandlungssicher“ nennt, muss damit rechnen, dass ein Teil des Vorstellungsgesprächs in der betreffenden Sprache stattfindet. Dabei fällt schnell auf, wenn es mit den angeblich so guten Kenntnissen doch nicht so weit her ist. Das wirkt nachteilig – und ist vermeidbar.

Ein No-Go ist es, das Niveau „Muttersprachler“ zu wählen, wenn der Bewerber keiner ist. Selbst, wer jahrelang im Ausland gelebt hat und die Sprache nahezu auf muttersprachlichem Niveau beherrscht, sollte eine andere Einstufung wählen. „Muttersprachler“ trifft schlicht nicht zu.