Zehn Gründe für eine Abmahnung!

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Der Arbeitsmarkt ist angespannt und Arbeitgeber legen härtere Bandagen an, wenn es darum geht unliebsame Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu drängen.

Zu Recht? Hier ein Beitrag der Handelskammer Hamburg zur Abmahnung und Kündigung.

Nicht immer gibt es eine exakte Rechtsprechung für Abmahnungen jedoch gibt es einige Hinweise, was denn vom Unternehmen abgemahnt werden kann, bzw. was auch zur Kündigung führen kann.

1. Private Telefongespräche ( am besten nicht in der Arbeitszeit, und auch nicht die Einladung zu einer privaten party, die man vom Office Telefon führt mit 25 Leuten )
2. Essen am Arbeitsplatz ( wenn der Döner zu arg nach Essen duftet und damit die Kollegen gestört werden, sollte das auch vermieden werden ) – und auch wenn der „teure“ Laptop verschmutzt wird.

3. Handy aufladen – ein “ No Go “ wenn dann nur das dienstliche Mobilfunkgerät alles andere ( das private aufladen ) ist Strom Diebstahl und kann zu Kündigung führen.

4. Musik hören am Arbeitsplatz – muss vom Chef geduldet werden auch Kopfhörer nicht immer erlaubt.

5. Füsse hochlegen – “ Treuepflichten“ heisst anständiges Verhalten sollte an den Tag gelegt werden, und da gehört das Füsse auf den Schreibtisch legen nicht dazu.

6. Poster aufhängen an der Wand oder im Spind – Pin ´Ups können als sexuelle Belästigung gelten und zu einer sofortigen Abmahnung führen. Auch politische Plakate sind nicht erwünscht und selten geduldet.

7. Bier Trinken am Arbeitsplatz : ist zu 100 % erlaubt solange die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Ausnahme, wenn es vertraglich untersagt ist/wird. Gerade in manchen Branchen ist es Brauch und wird sehr gerne toleriert.

8. Fotos oder Pflanzen am Arbeitsplatz:
Kann der Chef verbieten, wenn es dem Gesamteindruck / Erscheinungsbild stört. Der Boss kann die Gestaltung des Arbeitsplatzes bestimmen. Kann also auch zur Abmahnung / Kündigung führen, wenn man sich den Weisungen wiederholt wiedersetzt.

9. Im Internet surfen:
In Pausen erlaubt, auch das prüfen von privaten emails ist erlaubt, Porno ist verboten und zwar grundsätzlich. Dies kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Der Chef kann nach begründetem Verdachts selbst die Log Files überprüfen. Aber nur bei einem konkretem Anhaltspunkt.

10. Nägel lackieren oder Maniküre: ein weiteres No Go. Das gehört sich einfach nicht am Arbeitsplatz. Ermahnung kann erfolgen.

So und nun weiterhin viel Spass am Arbeitsplatz! :-)

Euer Spirofrog.de TEAM